Keine Feiern am Barumer See zu Himmelfahrt erlaubt

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barumer See in der Zeit vom 8. Mai 2024 Mai 2024, 18:00 Uhr bis zum 10. Mai 2024, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom  17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06.:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in  der Anlage markierten Flächen.
  • Untersagt wir das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  • Es gilt für die markierten Flächen ein striktes  Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt,  handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 11 NPOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG. Danach können unter anderem die Verwaltungsbehörden notwendige Maßnahmen treffen, eine Gefahr abzuwehren.

Christi Himmelfahrt wird traditionell für Tagestouren genutzt, wobei es in Gruppen zu starkem   Alkoholkonsum und Kontrollverlust kommen kann. Um diese Personen und Unbeteiligte vor Gefahrensituationen zu schützen, ist diese Allgemeinverfügung notwendig.

Darüber hinaus handelt es sich bei den markierten Flächen um besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen. Durch das Betreten der freien Landschaft über den normalen Spaziergang hinaus, ist diese Ruhe nicht mehr gegeben. Insofern werden die Betretungsrechte, die sich aus § 59 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) ergeben, eingeschränkt.

Gern. § 39 BNatSchG ist es u. a. verboten wildlebende Tiere zu beunruhigen und ihren Lebensraum zu zerstören. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft warden (§ 69 Abs.1 i. V. m. Abs. 6 BNatSchG).

Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger

Allgemeinverfügung Barumer See Christi Himmelfahrt 2024

Das Jugendtreff Barum Programm für Mai und Juni

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderatssitzung am 02.05.2024

Am Donnerstag, den 2. Mai 2024, findet um 19:30 Uhr im Saal am See, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Barum statt.

Zuhörerinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.01.2024
  6. Bebauungsplan Horburg Nr. 6 „Weidering“ mit örtlicher Bauvorschrift VO 02/007/2024 mit
    a. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der förmlichen Beteiligung
    b. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
    c. Satzungsbeschluss
  7. Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten „Alle unter einem Dach“ der Gemeinde Barum VO 02/009/2024
  8. Mitteilungen des Bürgermeisters
  9. Anfragen und Anregungen
  10. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  11. Beendigung der Sitzung

Im Anschluss der öffentlichen Ratssitzung erfolgt noch ein nichtöffentlicher Teil.

Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 6 „Weidering“ mit örtlicher Bauvorschrift:

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Jugend-, Sport und Kindergartenausschusses (JSKA)

Am Freitag, den 26. April 2024 findet um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Horburg, Zur Horburg 28, 21357 Barum / OT Horburg eine öffentliche Sitzung des Jugend-, Sport und Kindergartenausschusses der Gemeinde Barum statt.

Zuhörerinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Niederschrift der JSKA-Sitzung vom 21.08.2023
  6. Bericht zum Kindergarten „Alle unter einem Dach“
  7. Bericht aus der Jugendarbeit
    a. Standort JUZ
    b. „Platz der Jugend“
  8. Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten „Alle unter einem Dach“ der Gemeinde Barum VO 02/009/2024
  9. Mitteilungen des Bürgermeisters
  10. Anfragen und Anregungen
  11. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  12. Beendigung der Sitzung

Erweiterungspläne für den Schulstandort Horburg: Holzmodulbau soll Platzmangel beheben

Am 04. April 2024 hat der Schulausschuss der Samtgemeinde Bardowick getagt. Dabei hat sich der Ausschuss auf eine Empfehlung für den Schulstandort Horburg geeinigt.

In den vergangenen Monaten wurde in der Samtgemeinde Bardowick intensiv über die vier Schulstandorte in Radbruch, Vögelsen, Handorf und Horburg diskutiert. Gerade bei unserer Schule in Horburg besteht, aufgrund eines erwarteten Anstiegs der Klassenanzahl, dringender Handlungsbedarf. Um hier schnellst möglich weitere Räume zu generieren, hat der Schulausschuss nun eine Erweiterung der aktuellen Räumlichkeiten durch einen Holzmodulbau empfohlen.

Arndt Conrad, stellvertretender Verwaltungschef der Samtgemeinde Bardowick erläuterte dazu: „Wir brauchen an der Außenstelle in Horburg zusätzliche Räume. Diese werden wir mit einem separaten Gebäude auf dem derzeitigen Schulhof sicherstellen. So bekommen wir auch mit dem Bestandsgebäude keine Probleme“ Der Holzmodulbau wird zweistöckig sein, mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten für das Erd- und Obergeschoss. Im Obergeschoss entstehen zwei Klassenräume á 60 Quadratmeter plus jeweils ein zusätzlicher Gruppenraum und ein Bereich für Garderoben. Das Erdgeschoss wird entweder für eine neue Mensa oder für weitere Klassenräume genutzt werden. Das Grundstück der Schule soll erweitert werden, so dass sich der Pausenhof durch den Bau nur unwesentlich verkleinert.

Die Samtgemeinde muss schnell handeln, da bereits in diesem Sommer eine zusätzliche Klasse erwartet wird. Ein Nachtrag im Samtgemeinde-Haushalt ist notwendig, um die Kosten für den Neubau zu decken. Darüber berät der Finanzausschuss der Samtgemeinde am 23.04.2024 Der Nachtrag für die Grundschule Horburg wurde bereits als Vorlage auf die Tagesordnung genommen. Danach würden die Empfehlungen des Schul- und Finanzausschusses dem Samtgemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.04.2024

Am Donnerstag, den 18. April 2024, findet um 19:30 Uhr im Saal am See, Alte Dorfstr. 1, 21357 Barum, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barum statt.


Zuhöherinnen und Zuhörer sind hierzu herzlich eingeladen.

T a g e s o r d n u n g:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. 1. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.01.2024
  6. Bebauungsplan Horburg Nr. 6 „Weidenring“ mit örtlicher Bauvorschrift VO 02/007/2024 (Hier mehr Informationen)
    a. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der förmlichen Beteiligung
    b. Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
    c. Satzungsbeschluss
  7. Sachstand Festplatz St. Dionys
  8. Sachstand Brandschutzstreifen St. Dionys
  9. Mitteilungen des Bürgermeisters
  10. Anfragen und Anregungen
  11. 2. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde (max. 30 Min.)
  12. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Umwelttag 2024 – Wir machen unser Gemeinde sauber

Umwelttag am 06. April ab 10 Uhr

Das Bürgernetz Barum e.V. und die Gemeinde Barum laden zum Umwelttag ein! Wir möchten wieder die Ortsteile Barum, Horburg und St. Dionys gemeinsam vom Müll befreien, um unsere Gemeinde nachhaltig pflegen!

Der Start und die Einteilung beginnt am 06. April um 10 Uhr vor den drei Feuerwehrhäusern in Barum, Horburg und St. Dionys.

Bitte tragt gerne Warnwesten und wer hat, darf auch Gartengeräte, Greifzangen, Handschuhe, Eimer und Müllbeutel zum Sammeln und Säubern mitbringen. Abhängig vom Wetter sollte jede/jeder entsprechende Kleidung tragen.

Zum Abschluss laden die Gemeinde Barum und das Bürgernetz Barum alle fleißigen Helferinnen und Helfer zu einem kleinen Imbiss in Barum ein.

Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Bütlingen und Barum vom 02.04. bis zum 12.07.2024

Aufgrund notwendiger Geh-/Radwegsanierung muss die Kreisstraße 1 ab hinter der Einmündung Mühlenweg in Barum bis hinter die Kreizgrenze Lüneburg/Harburg entlang der Kreisstraße 76 bis kurz vor der Einmündung Im Briggen in der Ortschaft Bütlingen vollgesperrt werden.


Die Umleitung betrifft sowohl den Fahrzeug- als auch den Geh-, und Radverkehr.

Für den Fahrzeugverkehr ist eine Umleitung ab Barum in Fahrtrichtung Bütlingen über die K1 bis Brietlingen- weiter auf der B209 bis Artlenburg – und weiter auf der L217 bis nach Tespe und umgekehrt, ausgeschildert.

Die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer führt ab Barum über die Straße Zur Horburg weiter über die Neetze und zur Straße Over, den Weizenkoppelweg entlang bis zur K76 in Bütlingen und entsprechend umgekehrt. 

Der Busverkehr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt.

Quelle: Landkreis Lüneburg

Die Fällarbeiten für das Horburger Baugebiet „Weidering“ wurden durchgeführt

In Horburg wird nun ein Vorhaben in die Tat umgesetzt: Das neue Baugebiet „Weidering“ nimmt Form an. Seit Jahren laufen die Planungen dazu und alle Bürgerinnen und Bürger konnten sich über die Einzelheiten in den öffentlichen Sitzungen des Rates, des Bauausschusses und auch durch die öffentlichen Auslage der Pläne umfangreich informieren.

Ab Sommer wird das alte Betriebsgelände der ehemaligen Firma Meier und Co. abgebrochen und geräumt. Doch dieser Fortschritt geschieht nicht auf Kosten der Umwelt, sondern im Einklang mit nachhaltigen Prinzipien.

Das Baugebiet wird Raum für 18 neue Häuser bieten und markiert gleichzeitig den Wandel von einer nicht zukunftsfähigen geschlossenen Gewerbegebiet-Versiegelung zu weit weniger versiegelten Grundstücken.

In den vergangenen Wochen waren große Fällarbeiten in der Feldmark zu beobachten, die zunächst den Eindruck von Verwüstung vermitteln mochten. Es ist wichtig zu verstehen, dass Eingriffe in die Natur stets mit Verlusten einhergehen, aber die Gemeinde betont, dass diese Maßnahmen kontrolliert, bedacht und unter Einhaltung strikter Vorgaben durchgeführt werden.

Die Baufeldfreimachung erforderte die Rodung von betroffener Randbegrünung und Baumbeständen bis Ende Februar. Dies geschah gemäß Baugenehmigung und unter Berücksichtigung von Naturschutz- und Baubehördenauflagen (z.B. der Habitatspotentialanalyse, der Erfassung der Tier- und Pflanzenarten, die Überprüfung von Gebäuden und Bestandsbäume auf Brut / Ruheplatz gefährdeter Arten usw.). Ersatzpflanzungen sind vorgesehen, alte Solitärbäume bleiben erhalten, und zusätzlich wird eine Ausgleichsfläche bepflanzt.

Zusätzlich ist auch die Fläche südlich des „Weiderings“ interessant, die vor Jahrzehnten von der Gemeinde als Bolz- und Spielplatz angelegt wurde. In der Vergangenheit hatte sich in dem Bereich ein starker Wildwuchs entwickelt. Dieser hatte dabei aber durch viel Totholz nie einen gesunden Bestand gebildet.

Aktuell werden diese Flächen revitalisiert. Dafür wurden die äußeren Bereiche der Streifen konsequent auf Stock gesetzt, gefolgt von einem bodentiefen Nachschnitt, der den Gehölzen ermöglicht, unmittelbar wieder auszutreiben. Gleichzeitig wurde weitgehend vorhandenes Totholz entfernt. In den kommenden 2-3 Jahren wird der Wuchserfolg durch die nun vorhandene Luft, Licht und Sonneneinstrahlung erheblich zunehmen. Dieser positive Trend ermöglicht es, dass auch der innere Bestand nach und nach auf Stock gesetzt werden kann.

Diese schrittweisen Maßnahmen wurden mit Blick auf den Schutz von Niederwild und die Vogelwelt durchgeführt. Die schrittweise Vorgehensweise gewährleistet nicht nur die Erhaltung der Solitärbäume, von denen leider nur wenige, vorwiegend Kirschen, vorhanden sind, sondern schafft auch ausreichend Schutz für die Tierwelt.

Diese Flächen sollen in Zukunft als „Kommunaler Natur-, Spiel- und Freizeitplatz Horburg“ dienen. Dieses Projekt umfasst nicht nur Begrünung, Neupflanzungen und die Anbringung von Nistkästen, sondern auch die Schaffung eines sicheren Spielareals für Kinder und einen Ort der Geselligkeit in der Natur. Die Ausstattung mit Bank- und Tischgarnituren sowie einem Grillplatz wird dazu beitragen, diesen zu einem vielseitigen Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner zu machen.

Selbstverständlich wird auch besonderes Augenmerk auf den alten Storchenhorst gelegt, und ein Bereich um den Pfahl wurde von den Arbeiten bewusst unberührt gelassen. Ebenso wird darauf geachtet, dass sich der Knick am Graben nach Westen wieder besser entwickeln kann. Des Weiteren kommt das angrenzende östliche Grundstück, das durch einen Graben mit prächtigen Kopfweiden getrennt ist, dem Projekt zugute. Dieses Gebiet, das in der Vergangenheit bewusst als Feuchtgebiet angelegt wurde und sich im Eigentum der Gemeinde befindet, bleibt ein Biotop von unschätzbarem Wert. Es trägt maßgeblich zur Gesamtfläche bei und ergänzt diese auf wertvolle Weise.

Alle Verantwortlichen haben sich nach Kräften bemüht, die Auswirkungen der Bestandsänderung so minimal wie möglich zu halten. Dieser Ansatz wird auch zukünftig beibehalten, um sicherzustellen, dass unser Eingreifen in die Natur mit größter Sorgfalt und Rücksichtnahme erfolgt.

Mobile Augenuntersuchungen vor Ort in Barum

  • Ablauf: 
    • Vor Ort: Augenuntersuchungen(nicht-ärztliche Messungen) mit u.a. Sehschärfebestimmung, Augeninnendruckmessung, Netzhautfotographien, Aufnahmen des vorderen Augenabschnitts mittels Spaltlampenkamera, Überprüfung aktueller Brillenstärke > Dafür fallen Selbstkosten in Höhe von 40,-€ an. Darin enthalten ist auch die Messung des Augeninnendrucks.
    • Optional im Nachgang: Eine Besprechung der Messergebnisse nebst Früherkennung und Diagnose mit einem/r externen niedergelassenen Augenärzt*in kann z.B. per Videosprechstunde an den darauffolgenden Tagen erfolgen. Die Videosprechstunde wird von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Vereinbarung von augenärztlichen Videosprechstunden ist über die Mirantus Plattform vor Ort möglich. 
  • Hintergrundinformationen zu Mirantus im Allgemeinen: 
    • Sommer 2022 von Dominik Pederzani und Dr. Claus Gruber gegründet
    • Dr. Claus Gruber forschte zuvor am Moorfields Eye Hospital in London, einer bekannten Augenklinik, zu neuen telemedizinischen Versorgungsformen. 
    • Hervorgegangen aus der Versorgungsforschung mit dem Ziel, der medizinischen Unterversorgung v.a. auf dem Land und außerhalb Ballungszentren entgegenzutreten 
    • Mirantus ist selbst kein medizinischer Leistungserbringer. Die Bewertung von Messergebnissen und Diagnosestellung ist stets den niedergelassenen Augenärzten vorbehalten. Mirantus bietet die technische Infrastruktur, um Videosprechstunden mit Augenärzten zu ermöglichen. 
    • Mirantus 2023 von HANDELSBLATT und TECHNIKER KRANKENKASSE als einesder TOP10 Gesundheitsstartups Deutschlands ausgezeichnet.