Überarbeitung des Flächennutzungsplans

Auslegung der 44. Änderung des Flächennutzungsplan vom 13.06.2024 bis zum 19.07.2024

13.06.2024

Bürgerbeteiligung

11.05.2023

Die Samtgemeinde Bardowick hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Barum beschlossen.

Der Geltungbereich der Flächennutzungsänderung umfasst verschiedene Flächen in den Ortsteilen Barum und Horburg. Er ist auf den unten ersichtlichen Plänen mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet und umfasst u.a. die folgenden Flächen:

Barum

  • Ausweisung einer Grünfläche (Hundeauslauf) südöstlich der K1 (Fläche 2)
  • Änderung einer Mischgebietsfläche in Wohnbaufläche „Eichenweg 18-20“ (Fläche 3)
  • Ausweisung von Gemeinbedarfsfläche westlich und östlich der K12/“St. Dionyser Straße“, südlich der K1 „Am See“ (Flächen 4b und 4c)
  • Änderung von Grünfläche in Wohnbaufläche („Fliederweg 9-11“, Fläche 5)
  • Änderung Wald in Wohnbaufläche („Sprötzweg 4“, Fläche 6)
  • Ausweisung einer Grünfläche östlich des „Bergwiesenweges“, südlich der K1 „Am See“ (Fläche 7)
  • Ausweisung einer Gewerbefläche nördlich der K1, östlich des „Rehmenweges“, „Auf dem Acker“ (Fläche 8)

Horburg

  • Änderung einer Gewerbe- in Wohnbaulfäche südlich „Zur Horburg 43-45“ (Fläche 1)
  • Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen westlich der „Schulstraße“ (Fläche 4a)

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Donnerstag, dem 11.05.2023 bis Freitag, dem 16.06.2023

bei der Samtgemeinde Bardowick, Schulstr. 12, Zimmer F23, 21357 Bardowick während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

sowie bei der Gemeinde Barum, Am See 21, 21357 Barum montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 11:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 04133/510361 oder 0151/40332850) über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Die Bekanntmachung und die Unterlagen sind auch im Internet unter www.bardowick.de einsehbar.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im Parallelverfahren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

2023_05_02_FNP_44_Barum_fruehzeitige-Beteiligung_Planzeichnung_2023-04-14_Bt-Ex-§4-1Herunterladen

Überprüfung der gewünschten Änderungen durch die Gemeinde

12.10.2022

In diesem Jahr wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barum überarbeitet.

Am Mittwoch, den 12.10.2022, hat sich der Gemeinderat mit dem Flächennutzungsplan unserer Gemeinde beschäftigt – es geht um seine 44. Änderung. Das letzte Mal wurde die Gemeinde Barum bei der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Bardowick berücksichtigt.

Der Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Aus ihm werden Bebauungspläne (B-Plan) entwickelt. Sie dienen dazu, die städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Gemeindegebiets – soweit erforderlich – vorzubereiten und zu leiten. Planungsträger für Bebauungspläne ist die Gemeinde.

Der Flächennutzungsplan gibt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde wieder, indem er verschiedene Arten der Bodennutzung für die jeweiligen Flächen darstellt. Dies sind beispielsweise Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen oder landwirtschaftliche Nutzflächen.

Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan gibt der FNP der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen. Der FNP entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten.

Die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Barum liegen in der Zuständigkeit der Samtgemeinde (SG) Bardowick.

Zusammen mit der Gemeinde hat die Samtgemeinde bereits Flächen im Barumer Gemeindegebiet betrachtet und vorgeprüft, die in ihrer Darstellung im FNP potenziell geändert werden könnten bzw. müssen. Dabei geht es sowohl um neue Darstellungen (z.B. weitere Wohnflächen, Gewerbeflächen, v.a. aber Flächen für den Gemeinbedarf für den erforderlichen Neubau einer Grundschule in unserer Gemeinde) als auch um die Anpassung von Darstellungen an den Bestand (Berichtigungen).

Zu dieser Vorprüfung haben sich die Ratsmitglieder der Gemeinde beraten und gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet sowie ihr auf dem Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Diese Stellungnahme wird nun der SG Bardowick übermittelt, damit das beauftragte Planungsbüro einen Vorentwurf für die 44. Änderung des Flächennutzungsplans erstellt. Der Vorentwurf wird dann der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgelegt (frühzeitige Beteiligung). Der Beginn der frühzeitigen Beteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde vorab öffentlich bekanntgemacht. Hier wird es Ihnen dann möglich sein, selbst eine Stellungnahme zu der angestrebten Änderung des FNP abzugeben.

Die im Gemeinderat am 12.10.2022 vorgestellte Stellungnahme der Gemeinde Barum zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes können Sie im Gemeindebüro sowie auf der folgenden .pdf-Datei einsehen:

Flächennutzungsplan -Übersicht potentielle Erweiterungsflächen+ Ergänzung Gemeinde Barum